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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 17.03.2026

1. Anbieterin und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Offerten, Verträge, Produktionen, Lieferungen und Leistungen im Bereich Video-, Foto-, Content-, Kommunikations- und Marketingdienstleistungen, bei denen in der Offerte, Auftragsbestätigung oder Rechnung ausdrücklich als Vertragspartnerin genannt ist:

a) Kleindessner Videoproduktion, Joel Kleindessner, Badenerstrasse 853, 8048 Zürich, Schweiz
oder
b) Kleindessner Media GmbH, Schwantenmos 13, 8126 Zumikon, Schweiz.

Die jeweils konkret bezeichnete Einheit gilt im betreffenden Vertragsverhältnis als „Anbieterin“.

1.2 Individuelle Regelungen in Offerten, Auftragsbestätigungen, Verträgen oder Freigaben gehen diesen AGB vor.

1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss

2.1 Offerten der Anbieterin sind während der darin genannten Frist verbindlich. Fehlt eine ausdrückliche Gültigkeitsdauer, gilt die Offerte während 30 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) schriftliche Annahme der Offerte per E-Mail, Brief oder elektronischer Signatur,
b) schriftliche Auftragsbestätigung der Anbieterin,
c) Freigabe eines Kostenvoranschlags oder Konzepts,
oder
d) konkludent durch Instruktion zur Ausführung, Terminbestätigung, Drehfreigabe oder Inanspruchnahme der Leistung.

2.3 Massgeblich für Umfang und Inhalt der Leistungen sind die Offerte, allfällige Projektunterlagen sowie diese AGB.

3. Leistungen der Anbieterin

3.1 Die Anbieterin erbringt kreative, beratende, organisatorische und produktionstechnische Leistungen, insbesondere in den Bereichen Video-, Foto-, Content-, Kommunikations- und Marketingproduktion.

3.2 Die Anbieterin ist im Rahmen des vereinbarten Briefings und Konzepts in der kreativen, gestalterischen und technischen Umsetzung frei. Subjektives Nichtgefallen begründet für sich allein keinen Mangel.

3.3 Die Anbieterin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Hilfspersonen, Freelancer, Subunternehmer oder weitere Drittleister beizuziehen.

3.4 Termine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Andernfalls handelt es sich um Richtwerte.

3.5 Die Anbieterin ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder den Zeitplan anzupassen, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten verletzt, Freigaben verspätet erteilt oder fällige Rechnungen nicht bezahlt.

3.6 Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung in digitaler Form, insbesondere per Cloud-Link, Download-Link, Datenträger oder durch anderweitig vereinbarte Übergabeform.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt der Anbieterin alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Kontakte, Freigaben, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

4.2 Der Kunde ist verantwortlich für:
a) die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gelieferten Inhalte,
b) das Vorliegen sämtlicher Rechte, Einwilligungen und Bewilligungen an Texten, Bildern, Musik, Marken, Logos, Locations und Personen,
c) die rechtliche Zulässigkeit der von ihm verlangten Aussagen, Inhalte und Verwendungen.

4.3 Der Kunde hält die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Rechten, fehlenden Einwilligungen, unzutreffenden Inhalten oder unzulässigen Weisungen des Kunden beruhen.

4.4 Der Kunde sorgt dafür, dass Drehs, Shootings und Produktionen vor Ort unter sicheren, zumutbaren und rechtlich zulässigen Bedingungen stattfinden können.

4.5 Nach Ablieferung der Leistungen ist der Kunde selbst für die Sicherung, Archivierung und Backup-Erstellung der erhaltenen Daten verantwortlich.

5. Vergütung, Auslagen und Zahlungsbedingungen

5.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.2 Sofern nicht ausdrücklich als Fixpreis bezeichnet, beruhen Offerten auf Schätzungen des mutmasslichen Aufwands. Massgeblich ist der tatsächliche Aufwand.

5.3 Nebenkosten wie Reisespesen, Parkgebühren, Transporte, Kurierkosten, Raummieten, Sprecher, Models, Darsteller, Musiklizenzen, Drittdienstleister, Bewilligungen, Plattformkosten, Datenträger oder sonstige Fremdkosten werden zusätzlich verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich in der Offerte enthalten sind.

5.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind in der Offerte zwei Korrekturrunden enthalten. Weitere Korrekturen, Zusatzwünsche, Umstellungen oder nachträgliche Anpassungen werden nach Aufwand verrechnet. Mangels abweichender Vereinbarung gilt hierfür ein Stundensatz von CHF 160.00 zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer und Auslagen.

5.5 Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen von mehr als CHF 15’000.00 gelten mangels abweichender Vereinbarung folgende Zahlungsmodalitäten:
a) 50 % bei Vertragsabschluss,
b) 30 % vor Dreh- oder Produktionsbeginn,
c) 20 % nach Abschluss der Dreharbeiten bzw. vor finaler Ablieferung.

5.6 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

5.7 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5 % pro Jahr sowie angemessene Inkasso- und Betreibungskosten.

5.8 Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, weitere Leistungen sofort einzustellen, Zwischenergebnisse und Endprodukte zurückzuhalten sowie Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung zu sperren.

5.9 Sofern nicht anders vereinbart, gelten für Produktionstage folgende Zuschläge:
a) 10. und 11. Stunde: 25 %
b) 12. und 13. Stunde: 50 %
c) 14. und 15. Stunde: 100 %
d) ab der 16. Stunde: 150 %

6. Änderungen des Leistungsumfangs

6.1 Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsabschluss, insbesondere betreffend Konzept, Drehplan, Umfang, Format, Zusatzversionen, zusätzliche Deliverables oder zusätzliche Kanäle, werden separat verrechnet und können Terminverschiebungen verursachen.

6.2 Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, wesentliche Änderungen ohne neue Aufwandsschätzung oder Offertenanpassung umzusetzen.

6.3 Zusätzliche Leistungen, die aufgrund verspäteter Mitwirkung, unvollständiger Angaben, Wiederholungen von Drehs, Zusatzabnahmen oder Mehrfachfreigaben entstehen, gelten als Zusatzaufwand und werden separat verrechnet.

7. Verschiebung, Annullation und vorzeitige Beendigung

7.1 Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben vorbehalten.

7.2 Wird ein bestätigter Termin oder ein bestätigtes Projekt durch den Kunden verschoben, annulliert oder vorzeitig beendet, schuldet der Kunde in jedem Fall:
a) sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen,
b) sämtliche bereits ausgelösten oder nicht mehr stornierbaren Fremdkosten,
c) eine pauschalierte Entschädigung für reservierte Kapazitäten, sofern nichts anderes nachgewiesen wird.

7.3 Die pauschalierte Entschädigung gemäss Ziff. 7.2 lit. c beträgt, sofern nichts anderes vereinbart ist:
a) bei Absage oder Verschiebung weniger als 144 Stunden vor dem ersten Produktions- oder Drehtag: 25 % des offerierten Gesamtpreises,
b) weniger als 96 Stunden: 50 %,
c) weniger als 72 Stunden: 75 %,
d) weniger als 48 Stunden: 100 %.

7.4 Der Nachweis eines höheren oder tieferen tatsächlichen Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.

7.5 Muss die Anbieterin den Vertrag aus wichtigem Grund beenden, den der Kunde zu vertreten hat, insbesondere wegen fehlender Mitwirkung, Rechtsverletzungsrisiken, unzumutbarer Weisungen, Sicherheitsrisiken, Täuschung, Zahlungsverzug oder grober Störung der Zusammenarbeit, gelten Ziff. 7.2 bis 7.4 entsprechend.

7.6 Muss ein Dreh oder Shooting aufgrund von Wetter, behördlichen Anordnungen, Krankheit, Unfall, Ausfall wesentlicher Infrastruktur oder anderer Umstände ausserhalb des Einflussbereichs der Anbieterin verschoben werden, bemühen sich die Parteien um einen Ersatztermin. Bereits angefallene Kosten und nicht vermeidbare Drittaufwendungen bleiben geschuldet.

8. Prüfung, Abnahme und Mängel

8.1 Der Kunde hat die gelieferten Leistungen unmittelbar nach Ablieferung zu prüfen.

8.2 Offensichtliche, objektiv feststellbare Mängel sind innert 5 Arbeitstagen nach Ablieferung schriftlich und ausreichend konkret zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

8.3 Erfolgt innert Frist keine schriftliche Mängelrüge oder nutzt, veröffentlicht, verbreitet, verwertet oder bezahlt der Kunde die gelieferten Leistungen vorbehaltlos, gelten sie als genehmigt; vorbehalten bleiben rechtzeitig gerügte versteckte Mängel.

8.4 Bei rechtzeitig gerügten und tatsächlich bestehenden Mängeln hat die Anbieterin das Recht, nach eigener Wahl nachzubessern oder eine angemessene Minderung zu gewähren.

8.5 Eine Ersatzvornahme oder Bearbeitung durch Dritte ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Anbieterin ist ausgeschlossen.

9. Daten, Formate und Archivierung

9.1 Die Lieferung erfolgt im vereinbarten Dateiformat. Fehlt eine Vereinbarung, erfolgt die Lieferung in einem branchenüblichen digitalen Format.

9.2 Rohmaterial, Projektdateien, offene Schnittprojekte, Quellmaterial, Arbeitsstände, Audio-Sessions, Grafikelemente oder andere Zwischenstände sind nicht geschuldet, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

9.3 Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, Rohdaten, Projektdateien oder Endfassungen dauerhaft aufzubewahren. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, dürfen Rohdaten und Projektdateien frühestens 6 Monate nach finaler Ablieferung gelöscht werden.

10. Rechte an Arbeitsergebnissen und Nutzungsrechte

10.1 Sämtliche Eigentums-, Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Immaterialgüterrechte an Konzepten, Entwürfen, Rohmaterialien, Projektdateien, Zwischenständen und Endprodukten verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei der Anbieterin.

10.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Vertrag, in der Offerte oder in der Rechnung ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.

10.3 Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Kunde ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum vertraglich vorausgesetzten Zweck und im vereinbarten Umfang.

10.4 Nicht ausdrücklich übertragene Rechte verbleiben bei der Anbieterin. Dies gilt insbesondere für:
a) Rohmaterial,
b) unbearbeitete Originaldateien,
c) Projektdateien,
d) zusätzliche Sprach-, Format- oder Kanalversionen,
e) Weiterlizenzierungen an Dritte,
f) Bearbeitungen, Umbauten oder Zweitverwertungen ausserhalb des vereinbarten Zwecks.

10.5 Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse nur im vereinbarten Rahmen nutzen. Jede weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, Unterlizenzierung, entgeltliche Weiterveräusserung oder Nutzung für zusätzliche Medien, Kampagnen, Territorien oder Zeiträume bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.

10.6 Sofern keine gesetzlichen, vertraglichen, datenschutzrechtlichen oder berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen, ist die Anbieterin berechtigt, den Kunden sowie ausgewählte Ausschnitte der produzierten Arbeiten nach deren Veröffentlichung durch den Kunden als Referenz, im Portfolio, auf Social Media, auf Webseiten oder in Showreels zu verwenden. Der Kunde kann eine solche Referenznennung vor Projektbeginn schriftlich ausschliessen.

10.7 Rechte an Musik, Stockmaterial, Fonts, Templates, Plug-ins oder sonstigen Drittkomponenten richten sich zusätzlich nach den Lizenzbedingungen der jeweiligen Drittanbieter.

11. Haftung

11.1 Die Anbieterin haftet nur für direkte, nachgewiesene Schäden, die sie schuldhaft verursacht hat.

11.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Anbieterin für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Reputationsschäden, Datenverlust, Drittansprüche oder rein wirtschaftliche Schäden ausgeschlossen.

11.4 Die maximale Haftung der Anbieterin ist – soweit gesetzlich zulässig – auf das für das betroffene Projekt vereinbarte Honorar beschränkt.

11.5 Keine Haftungsbeschränkung gilt bei rechtswidriger Absicht, grober Fahrlässigkeit, Körperschäden sowie überall dort, wo das Gesetz zwingend eine weitergehende Haftung vorsieht.

11.6 Die Anbieterin haftet nicht für:
a) vom Kunden gelieferte Inhalte, Daten oder Weisungen,
b) fehlende Rechte, Einwilligungen oder Bewilligungen auf Kundenseite,
c) Leistungen von Dritten, die der Kunde direkt beauftragt hat,
d) Ausfälle oder Verzögerungen infolge höherer Gewalt,
e) den Verlust von Daten nach erfolgter Ablieferung, sofern der Kunde keine eigene Sicherung erstellt hat.

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1 Die Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und projektbezogene Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden diese ausschliesslich zur Vertragsabwicklung.

12.2 Die Anbieterin bearbeitet Personendaten im Rahmen der Vertragsabwicklung, Kommunikation, Rechnungsstellung, Projektorganisation und rechtlichen Pflichten. Ergänzend gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Der Kunde darf Forderungen gegenüber der Anbieterin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen.

13.2 Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen durch den Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin auf Dritte übertragen werden.

13.3 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen oder diesen AGB bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt, sofern nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

13.5 Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).

13.6 Soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände vorgehen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand:
a) für Verträge mit Kleindessner Videoproduktion: Zürich, Schweiz,
b) für Verträge mit Kleindessner Media GmbH: Meilen bzw. der zuständige Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft, Schweiz.

13.7 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

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