top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB„) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Kleindessner Videoproduktion (nachfolgend „Gesellschaft„) und ihren Kunden. Sofern die Offerte der Gesellschaft abweichende Regelungen enthält, gehen diese vor.

1.2 Die Kleindessner Videoproduktion produziert audiovisuelle Produkte (Videos, Fotografien etc., nachfolgend «Produkte») und berät Kunden bei der Erstellung solcher Produkte. Alle Lieferungen, Leistungen und Offerten der Gesellschaft erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser AGB. Abweichende Bestimmungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich mit der Gesellschaft vereinbart worden sind. 

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert und erlangen keine Gültigkeit für die vertragliche Beziehung zwischen der Gesellschaft und dem Kunden. Dies auch für den Fall, dass die Gesellschaft solchen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat. 

2. Vertragsabschluss

2.1  Die Gesellschaft ist frei, die Preisangaben und Offerten bis zur Annahme seitens des Kunden jederzeit zu ändern. 

2.2  Bestellungen von Kunden sind verbindliche Offerten, deren Annahme seitens der Gesellschaft durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder konkludent durch Auslieferung der bestellten Produkte an den Kunden erfolgen.

2.3 Die Annahme der Offerte durch den Kunden hat auf eine der folgenden Methoden zu erfolgen: (I) schriftlich per Post, (II) schriftlich per E-Mail, (III) manuell vor Ort oder (IV) per Digitalsignatur-Tool durch Übermittlung des rechtsgültig unterzeichneten Vertrags innert der in der Offerte aufgeführten Gültigkeitsdauer zu erfolgen. Ohne Angaben zur Gültigkeitsdauer in der Offerte ist diese während einem Monat gültig.

 

3. Zahlung

3.1 . Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum in der in Rechnung gestellten Währung zur Zahlung fällig.

 

3.2  Übersteigt die vereinbarte Entschädigung CHF 15’000 gelten mangels Vereinbarung folgende Zahlungsmodalitäten und Fälligkeiten: 50% nach Vertragsabschluss, 30% vor Drehbeginn und 20% nach Abschluss der Dreharbeiten.

3.3  Mit Ablauf der in der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug, ab diesem Zeitpunkt sind 5% Verzugszins geschuldet. Die Gesellschaft ist berechtigt, allfällige Inkassokosten dem Kunden zu belasten.

3.4  Gerät der Kunde in Verzug, ist die Kleindessner Videoproduktion berechtigt, ohne Ersatzpflicht umgehend alle weiteren Leistungen einzustellen. Alle Rechte an den Produkten verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei der Gesellschaft (Ziff. 9.1). Diese ist berechtigt, allfällige verbundene Verträge ohne weitere Formalitäten sofort aufzuheben und Schadenersatz zu fordern. Der Kunde verzichtet auf jegliche Ersatzansprüche aufgrund dieser Leistungseinstellung.

4. Leistungen der Gesellschaft

4.1  Die Entschädigung für die Leistungen der Gesellschaft erfolgt nach dem tatsächlich erfolgten Zeitaufwand. Das in der Offerte genannte Honorar ist eine Aufwandsschätzung. Mehrwertsteuern, allfällige Auslagen oder Spesen sind in der Offerte nicht enthalten und zusätzlich zu entschädigen. 

4.2  In den Aufwandschätzungen der Gesellschaft sind zwei Korrekturrunden enthalten. Weitere Anpassungen sind nach Zeitaufwand zu entschädigen, mangels individuell festgelegtem Stundensatz mit CHF 160 pro Stunde (zuzüglich MWST, Auslagen und Spesen).

4.3  Die von der Dessner Produktion genannten Lieferfristen sind Richtzeiten und nicht bindend. Jede Haftung für Verzögerungen wird hiermit ausgeschlossen.

4.4  Allfällige Kosten für die Lieferung des Produkts oder Versicherungsprämien für Risiken im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung sind vom Kunden zu tragen.

4.5  Sofern nicht anders vereinbart betragen die Zuschläge für Überstunden für die 10. und 11. Stunde 25%, für die 12. und 13. Stunde 50%, für die 14. und 15. Stunde 100% und ab der 16. Stunde 150%

5. Rechte und Pflichten des Kunden

5.1  Der Kunde veranlasst alle nötigen Vorkehrungen, damit die Kleindessner Videoproduktion ihre Leistung zeitgerecht und rechtskonform erbringen kann. Insbesondere sichert er der Kleindessner Videoproduktion zu, dass er alle für die Erfüllung des Auftrags nötigen Rechte und nötigen Bewilligungen innehat und durch den Auftrag keine Drittrechte verletzt werden, andernfalls er die Kleindessner Videoproduktion schadlos und frei von allfälligen Drittansprüchen hält. Der Kunde gewährleistet ein Projektmanagement (z.B. Bereitstellung einer Ansprechperson oder Personen die im Dreh vorkommen sollen/müssen), welches die optimale Umsetzung des Auftrags durch die Gesellschaft ermöglicht.

5.2  Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Produkte und Arbeitsergebnisse der Gesellschaft nach Empfang sicher zu verwahren und die nötigen Massnahmen gegen Datenverlust zu treffen (bei Daten z.B. mittels entsprechender Backup-Lösungen). Die Gesellschaft lehnt jede Haftung für Datenverlust ab.

6. Rechte und Pflichten der Gesellschaften

6.1  Die Gesellschaft ist berechtigt, Weisungen abzulehnen, die vom ursprünglich vereinbarten Konzept abweichen oder welche die künstlerische Freiheit so einschränken, dass sie mit den Grundsätzen der Gesellschaft nicht vereinbar sind (siehe dazu Ziff. 10.1). 

6.2  Die Lieferung der Leistungen erfolgt mit Verfügbarmachen der Produkte in der Cloud oder via www.Swisstransfer.ch oder Übergabe der physischen Gegenstände an den Kunden oder deren Vertreter.

 

6.3  Die Kleindessner Videoproduktion hat keine Verpflichtung, die Produkte verfügbar zu halten oder sicher zu verwahren oder zu speichern. Die Archivierung der Produkte des Kunden ist in der Verantwortung des Kunden sofern nichts anderes mit dem Kunden vertraglich festgehalten wird.

7. Anpassungen und Annullierungen

7.1 Die Bestellungen eines Produktes sind verbindlich, die Kleindessner Videoproduktion behält sich deshalb bei Anpassungen oder Annullationen Schadenersatzansprüche vor. Solche können insbesondere in Kosten für gemietetes Equipment, gebuchtes Personal oder sonstige nutzlos gewordenen Aufwendungen bestehen.

7.2 Erfolgt eine Anpassung (z.B. Terminverschiebung) oder eine Annullation weniger als zwei Arbeitstage (48h) vor Drehbeginn / Produktion, sind ungeachtet der tatsächlich angefallenen Kosten 100% des Preises gemäß Offerte innert 10 Tagen ab Drehtag zur Zahlung fällig (Konventionalstrafe). Bei Annulation weniger als drei Tagen (72h) vor Drehbeginn / Produktion sind 75% des Preises gemäss Offerte zu leisten. Bei Annulation weniger als vier Tagen (96h) vor Drehbeginn / Produktion sind 50% des Preises gemäss Offerte zu leisten. Bei Annulation weniger als sechs Tagen (144h) vor Drehbeginn / Produktion sind 25% des Preises gemäss Offerte zu leisten. Wird die Absage mehr als sieben Tage vor Drehbeginn / Produktion mitgeteilt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung für den Lohnausfall.

Zusätzlich schuldet der Kunde Schadenersatz, insbesondere alle nutzlos gewordenen Aufwendungen, welche der Kleindessner Videoproduktion für die Produktion des Produktes entstanden sind (Material- und Raummiete, Kosten für Personal etc.). 

7.3 Sollte nach offizieller Beendigung des Projektes weitere Änderungen/Forderungen anfallen

hat die Kleindessner Videoproduktion die freie Wahl ob diese erfüllt werden oder nicht.

Falls die Kleindessner Videoproduktion sich entscheidet den Änderungen/Forderungen welche nach Beendigung des Projektes anfallen folge zu leisten, dann werden diese mit einem Pauschal Stundensatz von 100CHF pro Stunden verrechnet. 

8. Mängel, Prüfung und Rüge

8.1  Die Kleindessner Videoproduktion erbringt ihre Leistungen sorgfältig nach den geltenden Berufsregeln. Die von der Kleindessner Videoproduktion erbrachten Leistungen und hergestellten Produkten stellen Kunst dar und unterliegen stark subjektiven Wertungen. Die Kleindessner Videoproduktion ist bestrebt, für den Kunden das bestmögliche Resultat zu erzielen. Trotzdem lässt sich nicht ausschliessen, dass dem Kunden das Projekt aus subjektiven Gründen nicht gefällt, was kein Mangel darstellt. Gleiches gilt für Einwendungen im Zusammenhang mit der künstlerischen Freiheit (z.B. gegen das Konzept, Design, den Stil etc.).

8.2  Der Kunde hat die Produkte nach Ablieferung (Ziff. 6.2) sofort zu prüfen. Bei Mängeln sind objektive Mängel umgehend detailliert zu rügen.

8.3  Sollten Mängel bestehen, ist die Kleindessner Videoproduktion berechtigt, nach ihrer Wahl entweder Minderung zu gewähren oder nachzubessern. Eine Ersatzvornahme ohne explizite Zustimmung der Kleindessner Videoproduktion ist ausgeschlossen.

8.4 Das Letztentscheidungsrecht ob der Auftrag als abgeschlossen gilt liegt bei der Kleindessner Videoproduktion.

9. Haftungsbeschränkung

9.1  Die Haftung der Kleindessner Videoproduktion ist beschränkt auf 25% des vereinbarten Honorars gemäss Aufwandschätzung. Die Kleindessner Videoproduktion haftet zudem nicht für Zufall (auch nicht im Verzugsfall) oder höhere Gewalt. Weiter wird die Haftung der Gesellschaft für alle Fälle leichter und mittlerer Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren, Würmer oder sonstige Malware.

9.2  Die Haftung der Kleindessner Videoproduktion für Hilfspersonen ist auch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei Angestellten i.S. von Art. 101 Abs. 3 OR wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

10. Rechte an den Produkten und Nutzungsrecht

10.1  Das Eigentum und alle immateriellen Rechte an den Produkten und Arbeitsergebnissen (Urheberrechte sowie sonstigen Immaterialgüterrechte), die im Zusammenhang mit der Beauftragung entstanden sind, verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Entschädigung für das Produkt bei der Kleindessner Videoproduktion. Die Kleindessner Videoproduktion ist berechtigt, die entsprechenden Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten. 

10.2  Mit Zahlung gehen das Eigentum an allfälligen Datenträgern oder physischen Arbeitsergebnissen sowie das Nutzungsrecht an den immateriellen Rechten, die im Rahmen des Auftrags entstanden sind, soweit auf den Kunden über, als dies beim Vertragsabschluss vereinbart worden ist. Mangels Vereinbarung verbleiben alle Rechte, die nicht explizit auf den Kunden übertragen worden sind, bei der Dessner Produktion. 

10.3  Die Kleindessner Videoproduktion ist in jedem Falle berechtigt, die im Rahmen des Auftrags produzierten audiovisuellen Werke (Film, Fotografien etc.) als Showreel oder als Eigenwerbung auf Social Media sowie diversen Homepages zu verwenden, unter anderem www.Kleindessner.ch und für diesen Zweck entsprechend anzupassen. Der Kunde räumt der Gesellschaft alle dafür nötigen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich unbegrenzt ein.

 

11. Beendigung

11.1  Die Kleindessner Videoproduktion ist berechtigt, die Zusammenarbeit sofort zu beendigen, wenn gravierende Umstände eine Fortsetzung unzumutbar machen, insbesondere wenn sich zeigt, dass das Projekt vom ursprünglich vereinbarten Grundkonzept abweicht, nicht mehr mit den Grundsätzen der Gesellschaft vereinbar ist oder sich abzeichnet, dass Drittrechte verletzt werden. Das Vertragsverhältnis wird diesfalls vorzeitig beendet. Mit Erklärung der Beendigung werden die noch offene Leistungen der Kleindessner Videoproduktion sofort zur Zahlung fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, bis zur Zahlung die Ablieferung zurückzuhalten und als Schaden diejenigen Kosten als Ersatz zu fordern, welche bei Fortsetzung des Auftrags für die folgenden 3 Monate fix anfielen und/oder unvermeidbar entstehen.

12. Konventionalstrafe

12.1  Die Nutzung der Arbeitsergebnisse ausserhalb des vereinbarten Zweckes ohne ausdrückliche Zustimmung der Gesellschaft ist verboten. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung führt zu einer Konventionalstrafe von CHF 5’000, wobei deren Zahlung nicht von der Einhaltung der Pflicht befreit. Eine Fortsetzung der Verletzung führt zu einer wöchentlich fortgesetzten Konventionalstrafe. Vorbehalten bleiben Schadenersatzansprüche, die über die Konventionalstrafe hinausgehen.

13. Weitere Bestimmungen

13.1  Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Kleindessner Videoproduktion nicht zulässig. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Vertragsparteien ist der Sitz der Kleindessner Videoproduktion in der Schweiz. 

13.2  Der Kunde verzichtet auf jede Verrechnung gegenüber der Gesellschaft sowie darauf, seine Forderungen gegenüber der Gesellschaft an Dritte abzutreten.

13.3  Mitteilungen sind schriftlich an Joel Kleindessner, Uitikonerweg 17, 8902 Urdorf, Zurich, Switzerland

oder per E-Mail an Support@kleindessner.ch zu richten.

13.4 Alle Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Kunden unterliegen materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

13.5 Für die gerichtliche Beurteilung aller Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Gesellschaft sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der Gesellschaft zuständig. Eine Klage der Dessner Produktion am Sitz/Wohnsitz des Kunden ist zulässig.

bottom of page